Für alle Briefsendungen ist die Einteilung der Aufschriftseite in bestimmte Zonen festgelegt.

Die Aufschriftseite einer Standardbriefsendung ist in die vier Bereiche Lesezone, Codierzone, Absenderzone und Frankierzone gegliedert, die mit Ausnahme der Absenderzone weiß oder in einfarbigen Pastelltönen gestaltet sein müssen.

Grundsätzlich dürfen außer der einmaligen Angabe der Zustellanschrift und einer Absenderangabe und / oder einer Rücksendeangabe keine weiteren zustellfähigen Anschriften auf der Aufschriftseite sowie „adressblockähnliche“ Angaben in der Lesezone angebracht werden. Und das gilt für die Rückseite: Neben den Regelungen zur Aufschriftseite beachten Sie bitte, dass auf der Rückseite der Sendung in der „Lesezone“ weder Rücksendeanschriften noch Absenderangaben angebracht sein dürfen. Ansonsten ist durch diesen Januskopfeffekt nur schwer zu erkennen, welche der zustellfähigen Anschriften bei der jeweiligen Beförderung gelten soll. Eine großflächig dunkel gestaltete Rückseite verhindert grundsätzlich die Maschinenfähigkeit.

Gestaltung der Lesezone von Standardbriefsendungen ohne Fenster

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Die Aufschrift muss parallel zu den langen Seiten in der Lesezone aufgebracht werden. Sie muss dabei vom linken und rechten Sendungsrand einen Abstand von mindestens 15 mm haben.
  • Bei den Aufschriftenzetteln oder Etiketten muss die Aufschrift mindestens 3 mm von deren Rändern entfernt positioniert sein.
  • Unterhalb und rechts von der Anschrift dürfen keine sonstigen Angaben/Grafiken angebracht werden. Sofern sie nicht glänzen oder reflektieren, können Sie diese links von der Anschrift in einem Abstand von mindestens 20 mm platzieren.
  • Es kann ein Trennstrich angebracht werden.

Gestaltung der Lesezone von Standardbriefsendungen mit Fenster

Diese Regeln helfen weiter

  • Ein Fenster besteht aus dem Fensterausschnitt und dem hinterklebten, transparenten Fenstermaterial.
  • Das Fenster darf nicht spiegeln und muss so durchsichtig sein, dass die Anschrift problemlos lesbar ist. Bewährt hat sich Polystyrol-Fenstermaterial.
  • Es muss innenseitig vollflächig so verklebt sein, dass die maschinelle Bearbeitung nicht beeinträchtigt wird.
  • Ein Fenster darf bei Briefhüllen, Selfmailern und Zweibahnumschlägen eingelassen werden.
  • Bei Fensterbriefsendungen muss sich das Fenster in den Längsseiten gleichgerichtet in der Lesezone befinden.
  • Dementsprechend muss es vom oberen Rand der Sendung mindestens 40 mm, von den übrigen Rändern mindesten 15 mm entfernt sein.
  • Das Fenster muss rechteckig sein, sollte jedoch abgerundete Ecken haben.. Im Regelfall ist es 90 mm lang und 45 mm breit.
  • Falls ausschließlich die Empfängerangaben angebracht werden, kann das Fenster auf ein Mindestmaß vom 85 mm Länge und 30 mm Breite verkleinert werden. Bei Verwendung digitaler Frankiersysteme, wie z.B. STAMPIT und der DV-Freimachung mit Matrixcode oder auch bei umfangreiche dargestellten Anschriften, haben sich Fenster von 90 mm Länge und 55 mm Breite bewährt.
  • Weitere Fenster sind im Standardformat nicht zulässig. Für Kompaktbriefsendungen besteht die Möglichkeit, sofern dadurch die Stabilität der Sendung nicht beeinträchtigt wird, das zusätzliche Fenster links vom Anschriftenfenster angebracht ist und sich von dessen Form oder Ausdehnung unterscheidet.
  • Sonstige Angaben dürfen – sofern sie nicht glänzen oder reflektieren – grundsätzlich nur links vom Fenster mit einem Abstand von mindestens 20 mm angebracht werden. In Ausnahmefällen können sie auch rechts vom Fenster angebracht werden: Bitte lassen Sie Ihr Mailing in diesem Fall von den ABB prüfen.
  • Die Anschrift muss vollständig im Fenster erscheinen und mindestens 3 mm von allen Rändern entfernt bleiben.
  • Der Briefinhalt darf sich nicht so weit verschieben lassen, dass Teile der Anschrift verdeckt werden oder sonstige Angaben / Grafiken im Fenster erscheinen.

Die Gestaltung der Aufschriftseite bei Nichtstandardbriefsendungen

Auch für Kompakt-, Groß- und Maxibriefsendungen ist die Einhaltung der Lese-, Frankier- und Absenderzone der Aufschriftseite bindend.

Bei Kompaktbriefsendungen gelten diesbezüglich dieselbe Gliederung der Aufschriftseite wie beim

Standardbrief und einige Teile der Gestaltungshinweise (siehe Seite 17 ff.). Für Sendungen im Groß- und Maxiformat beachten Sie bitte folgende Regelungen:

Gestaltung der Lesezone: Allgemeines

Die Aufschriftseite von Groß- und Maxibriefsendungen ist in bestimmte Zonen aufgeteilt. Hierbei ist die Aufschrift auf der größten Fläche der Sendung den Längsseiten gleichgerichtet in der Lesezone unten rechts zu platzieren. Neben dieser grundsätzlichen Regelung für Sendungen im Querformat sind Ausnahmen wie beispielsweise Fensterbriefhüllen C4 hochkant nach DIN 680 zulässig.

Quelle: Deutsche Post automationsfähige Briefsendungen.