Die Deutsche Post AG hat zum 01.01.2020 die Anforderungen an Dialogpost verändert. Was bisher – vereinfacht gleicher Absender, gleiches Format, gleiches Gewicht und gleicher Inhalt – als Dialogpost versendet werden konnte, geht jetzt nur noch bei werblichen Inhalten. Da die Grenze zwischen werblichen und nicht-werblichen Inhalten fliessend ist kommt es auf das WORDING an. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne. Im Zweifelsfall legen wir Ihr Mailing der DPAG zur Prüfung vor. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung bis zu vier Tage dauern kann und planen Sie das bitte in Ihrem Zeitplan mit ein.

Das können Sie mit DIALOGPOST versenden:

Sendungen mit ausschließlich werblichen Inhalten

Das können Sie mit DIALOGPOST nicht versenden:

  • Verkaufswaren
  • Zahlungsaufforderungen
  • Sendungen mit nicht-werblichen Inhalten (z. B. Rechnungen, Mahnungen.)

Anforderungen an werbliche Inhalte

Werbliche Sendungen im Sinne der DIALOGPOST sind insbesondere schriftliche Mitteilungen, die der Kunden-/Mitgliederbindung und/oder -gewinnung dienen. Weiterhin ist der Zweck dieser Mitteilungen, Kunden oder Mitglieder zum Kauf oder zur Nutzung von Produkten und Dienstleistungen zu motivieren. Ebenso können kostenlose Angebote unterbreitet oder spezielle Informationen gegeben werden, die einer positiven Darstellung von z. B. Unternehmen, Marken, Produkten oder auch Personen dienen (auch ohne Kaufangebote).

Voraussetzungen:

Alle Sendungen haben

  • den gleichen einzigen Absender und
  • die gleiche innere und äußere Anschrift und
  • das gleiche Hüllenformat* und
  • die gleiche Frankierung innerhalb einer Einlieferung sowie
  • das gleiche Basisformat.

* Abweichungen innerhalb des Basisformats bis max. 30 mm in Länge und Breite sind zugelassen.

Das können Sie beispielsweise als werbliche Inhalte versenden:

  • Angebote, die Kunden zum Kauf oder zur Nutzung von Produkten und Dienstleistungen motivieren sollen und denen Gratisproben, -muster und -werbeartikel beigelegt werden können; bei der Beilegung von Sachets beachten Sie bitte weitere Informationen oder wenden sich an uns.
  • Imagewerbung, Parteienwerbung
  • Einladungen zur Teilnahme an Gewinnspielen
  • Mitteilungen im Rahmen von Bonusprogrammen in Verbindung mit Angeboten
  • Kundenmagazine
  • Spendenaufrufe
  • Glückwünsche
  • werbliche Kundenkarten (keine Ersatzkarten)

Bitte beachten Sie, dass Eurobeträge, die auf eine bestehende Vertragsbeziehung Bezug nehmen (Beispiel: bisheriger Tarif), ausschließlich zur Angebotsverdeutlichung genannt werden dürfen und immer gleich sein müssen.

Diese nicht-werblichen Sendungsanlässe können Sie nicht als DIALOGPOST versenden!

  • Markt- und Meinungsforschung
  • Allgemeine Kundeninformationen, z. B.:
    • AGB-Änderungen
    • Reiseunterlagen (u. a. Voucher)
    • Bestellbestätigungen
    • Informationen über Preisanpassungen
  • Rückrufaktionen
  • konkrete Nutzungshinweise von z. B. Kreditkarten, Versicherungen (Schutz-briefe) zu einem bestehenden Vertrag
    • Vertragslaufzeiten, -änderungen, -kündigungen
  • öffentliche Bekanntmachungen oder Mitteilungen
  • Abfragen und Anforderungen
  • Jahres- und Geschäftsberichte
  • Preislisten
  • Bescheide
  • Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs-, und Mitgliederversammlungen
  • Wahlbenachrichtigungen
  • Zahlungsaufforderungen (z. B. Rechnungen, Mahnungen)
  • Mitgliederausweise
  • Publikationen (Abo- und Presseerzeugnisse)
  • Mitarbeiterzeitungen
  • Einladungen an Mitarbeiter
  • Informationen über Umfirmierungen, Geschäftsübernahme, Firmenumzug

Quelle: Deutsche Post AG, Broschüre Dialogpost National
Link: https://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2019/neue-bedingungen-fuer-dialogpost-ab-2020-nur-noch-versand-von-werbebriefen-zulaessig.html